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Steuer
Recht
Steuer
Streit
Wir unterstützen im Steuerstreit Unternehmen, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen mit fachlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Deutschen und Internationalen Steuerrecht.
Steuerberater begleiten wir ergänzend im Rahmen des Steuerstreits bereits
- im Betriebsprüfungsverfahren,
- im Einspruchsverfahren,
- bei Erörterungsterminen beim Finanzamt,
- Klage vor dem Finanzgericht, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH
sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Betriebs
prüfung
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt führen meist zur Einleitung von Steuerstrafverfahren, bei dem Verdacht von Schwarzlohnzahlungen oder Lohnsplitting auch zur Einschaltung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Deshalb ist bei einer Betriebsprüfung neben der Begleitung durch den Steuerberater auch die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht zu empfehlen.
Besonders beratungsintensiv sind Fälle, in denen es um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung, den Einsatz elektronischer Registrierkassen oder das Führen einer offenen Ladenkasse geht. Durch ständige Fortbildung, Vorträge und wissenschaftliche Veröffentlichungen in diesem Bereich sorgen wir für eine erfolgreiche Beratung auf dem aktuellen Stand von Rechtslage und Rechtsprechung.
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit
- Vorbereitung der Prüfung
- Prüfungsablauf und Betriebsbesichtigung
- Mitwirkungspflichten
- Nachkalkulation
- Geldverkehrsrechnung
- Schätzungsbefugnis und Hinzuschätzungen
- Kassenprüfung
- Ausbeutekalkulation
- Schlussbesprechung
- Auswertung des Betriebsprüfungsberichts
- Hinweise auf Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahndung
Selbst
Anzeige
Wir beraten Sie in Fällen der Korrektur bereits abgegebener Steuererklärungen oder der Nacherklärung bislang nicht erklärter Sachverhalte.
Von der Sachverhaltsaufarbeitung bis zur Abgabe einer Selbstanzeige kümmern wir uns mit dem Ziel der Straffreiheit - auch unterstützend neben dem laufenden Steuerberater - und bieten Ihnen:
- Beratung bei straf- und bußgeldbefreiender Selbstanzeige (beispielsweise Kapitalerträge, Mieteinkünfte, Schenkungen, Lohnsteuer, Umsatzsteuer)
- Prüfung von Sperrgründen, Verfolgbarkeit und Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige
- Formulierung der Selbstanzeige
- Vertretung gegenüber Finanzamt, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Staatsanwaltschaft und Gericht
Fürstenfelder Straße 13
80331 München
T. +49 . 89 . 490 734 33
F. +49 . 89 . 490 734 34
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
9 bis 18 Uhr
und nach Vereinbarung