03. Februar 2026
Zertifiziert: Kryptowerte und Steuern
Durch die Zertifizierung als Beraterin für Kryptowerte und Steuern (WIRE) bietet Dr. Katharina Wild umfassende steuerrechtliche und strafrechtliche Beratung auf den Gebieten Krypto-Steuerrecht und Krypto-Strafrecht. Als erste Münchener Rechtsanwältin kombiniert sie das Know-How aus den beiden Fachanwaltschaften für Steuerrecht und Strafrecht mit der Zertifizierung als Beraterin für Kryptowerte und Steuern (WIRE).
Krypto-Steuerrecht
Krypto-Währungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. stehen verstärkt im Fokus von Fiskus und Ermittlungsbehörden. Aber auch nach den ersten Entscheidungen des BFH und dem BMF-Schreiben der Finanzverwaltung zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, sind noch nicht alle Rechtsfragen zu Kryptowerten geklärt. Die Tokenisierung von Vermögenswerten, wirtschaftliche Aktivitäten über DAOs und Investitionen in NFTs werfen im Steuerrecht noch offene Rechtsfragen auf.
Krypto-Strafrecht
Im Krypto-Strafrecht treffen blockchainbasierte Geschäftsmodelle des dezentralisierten Zeitalters auf materielles Strafrecht. Häufige Vorwürfe sind:
- Betrugsdelikte (Scam),
- Diebstahl von Krypto-Token,
- Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen,
- Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche,
- Mining auf fremden Systemen,
- Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Trades, Swaps, Staking, Lending oder Airdops.
In Strafverfahren mit Krypto-Bezug stellen sich von der Sicherstellung und Beschlagnahme von Krypto-Assets, Seed-Phrases, Private-Keys und Hardware-Wallets im Rahmen von Durchsuchungen über die Datenauswertung mit Analysetools, Auskunftsersuchen und internationalen Informationsaustausch bis zur Beschuldigtenvernehmung besondere Herausforderungen. Eine effektive Verteidigung setzt das Verständnis der technischen Grundlagen der Blockchain-Technologie voraus.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig - das war in der Vergangenheit nicht immer so klar und ist auch noch nicht für alle denkbaren Vorgänge abschließend geklärt.
Die umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts ist daher entscheidend. Die rechtlichen Anforderungen an die Vollständigkeit einer Selbstanzeige sind hoch und bereits kleine Mängel können den Eintritt der strafbefreienden Wirkung gefährden.
Dr. Katharina Wild unterstützt Sie bei der rechtssicheren steuerlichen Einordnung, berät bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige und verteidigt Sie im Ermittlungsverfahren.