
18. Januar 2023
Neue Anzeigepflicht zur Umsetzung von BP-Ergebnissen
Nach [§ 153 Abs. 4 AO&(https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__153.html) trifft den Steuerpflichtigen eine Anzeige- und Berichtigungspflicht, wenn Prüfungsfeststellungen aufgrund einer BP unanfechtbar in einem Steuerbescheid umgesetzt worden sind.
Die Vorschrift gilt erstmals für Veranlagungszeiträume, für die nach dem 31.12.2024 mit einer Außenprüfung begonnen wird (Art. 97 § 37 Abs. 2 und 3 EGAO n.F.).