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Steuer
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Eine erfolgreiche Verteidigung in Steuerstrafverfahren setzt fundierte Kenntnisse sowohl im Strafrecht als auch im materiellen Steuerrecht voraus.

Der Vorwurf einer Steuerhinterziehung hat seinen Ursprung in fehlerhaften oder unterlassenen Steuererklärungen, sodass ein Verständnis für steuerliche Sachverhalte erforderlich ist. Meist können durch eine Beratung im parallellaufenden Besteuerungsverfahren die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen abgewendet oder minimiert werden.

Schließlich führen strafrechtliche Schweigerechte und steuerrechtliche Mitwirkungspflichten in Steuerstrafverfahren zu einem Widerspruch.  Für die strategische Entscheidung, wann dem Schweigerecht und wann der Mitwirkungspflicht der Vorzug zu geben ist, bedarf es eines fachanwaltlichen Spezialisten. 

Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz finden wir die geeignete Verteidigungsstrategie für jeden Sachverhalt.

Arbeits
Straf
Recht

Die Stellung als Arbeitgeber birgt erhebliche strafrechtliche Risiken, sowohl für den Einzelunternehmer, den Geschäftsführer oder Vorstand als auch den faktischen Geschäftsführer oder Betriebsleiter. Delikte des Arbeitsstrafrechts sind das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, die illegale Beschäftigung von Ausländern, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit. Gleichzeitig hat der Vorwurf der Schwarzlohnzahlung regelmäßig einen steuerstrafrechtlichen Bezug und führt zum Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung.

Verurteilungen im Arbeitsstrafrecht können existenzgefährdende Folgen haben und zu Eintragungen des Unternehmens in das Wettbewerbsregister und damit zum Ausschluss der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen führen. Zudem können Geschäftsführer für Steuern der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen mittels Haftungsbescheids in Anspruch genommen werden.

Schließlich wird der Unternehmer in Fällen des Arbeitsstrafrechts mit Nachforderungsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung konfrontiert. 

Wir verteidigen und beraten unsere Mandanten daher nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Zoll, sondern auch gegen über der Deutschen Rentenversicherung und dem Finanzamt bis zu den Verfahren vor dem Sozial- oder Finanzgericht.

Wirtschafts
Straf
Recht

Wer unternehmerisch tätig ist, sieht sich mit einer Vielzahl strafbewehrter Vorschriften konfrontiert. Gesetze und Rechtsprechung in den Bereichen Untreue und Korruption, aber auch der Rechnungslegung, dem Arbeits- und Umweltschutz werden ständig verschärft. In der Krise eines Unternehmens kommen insolvenzstrafrechtliche Risiken, Risiken des Bankrotts, der Verletzung von Buchführungspflichten, der Untreue, des Kreditbetrugs und der Gläubiger- bzw. Schuldnerbegünstigung hinzu.

Wir verfügen über das Verständnis wirtschaftlicher Hintergründe und langjährige Erfahrung aus komplexen Umfangsverfahren, um unsere Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung zu verteidigen. Zudem beraten wir Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter von Unternehmen präventiv zu strafrechtlichen Risiken.

In Fällen der Unternehmensverteidigung beraten wir bei Durchsuchungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden und verteidigen das Unternehmen gegen Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Strafverfahren sowie der Verhängung von Bußgeldern nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.