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Steuer
Recht

Steuer
Streit

Wir unterstützen im Steuerstreit Unternehmen, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen mit fachlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Deutschen und Internationalen Steuerrecht.

Steuerberater begleiten wir ergänzend im Rahmen des Steuerstreits bereits im Betriebsprüfungsverfahren, im Einspruchsverfahren, bei Erörterungsterminen beim Finanzamt, Klage vor dem Finanzgericht, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH sind wir Ihr verlässlicher Partner.

Betriebs
prüfung

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt führen meist zur Einleitung von Steuerstrafverfahren, bei dem Verdacht von Schwarzlohnzahlungen oder Lohnsplitting auch zur Einschaltung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Deshalb ist bei einer Betriebsprüfung neben der Begleitung durch den Steuerberater auch die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht zu empfehlen.

Besonders beratungsintensiv sind Fälle, in denen es um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung, den Einsatz elektronischer Registrierkassen oder das Führen einer offenen Ladenkasse geht. Durch ständige Fortbildung, Vorträge und wissenschaftliche Veröffentlichungen in diesem Bereich sorgen wir für eine erfolgreiche Beratung auf dem aktuellen Stand von Rechtslage und Rechtsprechung.

Selbst
Anzeige

Wir beraten Sie in Fällen der Korrektur bereits abgegebener Steuererklärungen oder der Nacherklärung bislang nicht erklärter Sachverhalte.

Von der Sachverhaltsaufarbeitung bis zur Abgabe einer Selbstanzeige kümmern wir uns mit dem Ziel der Straffreiheit - auch unterstützend dem laufenden Steuerberater.