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14. Februar 2023

Steuerhinterziehung bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten?

Der Bund der Ehe ermöglicht die gemeinsame steuerliche Veranlagung nach § 26b EStG. Die Einkünfte beider Ehegatten werden dann zusammengerechnet und einheitlich besteuert. Eine gemeinsame steuerstrafrechtliche Verantwortung folgt hieraus nicht zwingend.

Denn die bloße Unterzeichnung der gemeinsamen Steuererklärung erfüllt noch nicht den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Nach der Rechtsprechung des BGH macht nur derjenige Ehegatte „Angaben“, der den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt.

Allerdings kann der Ehegatte einen eigenen Tatbeitrag leisten, wenn er den anderen Ehegatten bei der Hinterziehung von Steuern – beispielsweise durch das Zurverfügungstellen eines Auslandskontos – unterstützt.