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15. Juni 2022

Internationale Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Das Bundesfinanzministerium hat am 15. Juni 2022 ein Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen veröffentlicht.

Hierin finden sich nicht nur Verwaltungsanweisungen für ausgehende Rechtshilfeersuchen in Steuerstrafsachen, sondern auch für das Verfahren bei eingehenden Rechtshilfeersuchen und dem Verfahren bei der Vermögensabschöpfung.

Aus dem Länderverzeichnis gehen die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Rechtshilfe für die jeweils betroffenen Länder hervor. Außer in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestehen Rechtshilfeabkommen in Steuerstrafsachen mit zahlreichen weiteren Staaten wie beispielsweise der Türkei, Andorra, Liechtenstein, karibischen Inseln und den britischen Kanalinseln.

Das bilaterale Abkommen mit Hongkong wurde mit Notifikation vom 5. November 2020 von Hongkong suspendiert. Das Tax Information Exchange Agreement (TIEA) mit Dominica in der östlichen Karibik ist bislang nicht in Kraft getreten.

Wer wissen will, mit welchen Staaten Rechtshilfeabkommen bestehen, welche Kompetenzen deutsche Beamte im Ausland haben und wie ausländische Rechtshilfeersuchen im Inland unterstützt werden, wird hier fündig.