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05. Februar 2023

Gewerberechtliche Auswirkungen der Steuerhinterziehung

Das OVG Saarland hatte über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit bei Zahlungsrückständen und ausstehenden Steuererklärungen und -voranmeldungen zu entscheiden (OVG Saarland, Beschl. v. 21.10.2021 – 1 A 260/20).

Der Kläger war im Bauhandwerk tätig. Gegen ihn wurde in 2014 ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet, das aufgrund von Teilleistungen mehrfach ausgesetzt worden war. In 2018 kam es erneut zu Zahlungsrückständen, woraufhin dem Kläger die Ausübung des Gewerbes sowie aller sonstiger Gewerbe untersagt wurde. Die Klage gegen diese Entscheidung blieb erfolglos. Das OVG wies den Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Zulassungsgrund zurück.

Zur Vermeidung der Versagung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sollten Zahlungsfristen eingehalten und steuerliche Erklärungsfristen eingehalten werden. Nachdem es sich bei der Gewerbeuntersagung um eine Prognoseentscheidung über die Zuverlässigkeit handelt, kann die Vorlage eines Sanierungskonzepts die Verwaltungsentscheidung positiv beeinflussen.